Drehgenehmigungen in der Filmregion Berchtesgaden
Für verschiedene Motive, Gemeinden und Straßen sind Genehmigungen notwendig. Dies gilt u.a. für den Königssee (Nationalpark Berchtesgaden), den Hintersee und diverse andere Orte, wie z. B. Baudenkmäler der Bayerischen Schlösserverwaltung (BSV), die Orte Berchtesgaden und Bad Reichenhall, Areal der Bayerischen Staatsforsten, sowie das Gebiet rund um den Kehlstein.
Für den Nationalpark Berchtesgaden werden grundsätzlich nur Drehgenehmigungen für dokumentarische Zwecke erteilt.
Bitte kalkulieren Sie circa zehn Werktage für die Beantragung und Bearbeitung von Drehgenehmigungen ein.
Verschiedene Antragsformulare zum Download finden Sie nachfolgend. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung.