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Skitouren im Berchtesgadener Land

Skibergsteigen als naturverbundene Sportart

Blick bis zum Hochkalter
Blick bis zum Hochkalter
Skibergsteigen oder Skitourengehen ist das Besteigen von Bergen auf Skiern und die Talfahrt auf oder abseits präparierter Skipisten. Die ersten Skitouren wurden Ende des 19. Jahrhunderts begangen. Wegen fehlender Liftanlagen wurden auch noch Anfang des 20. Jahrhunderts sämtliche Ausflüge in Form von Skitouren durchgeführt.

Heutzutage ist Skibergsteigen sehr beliebt, denn es gilt als äußerst nachhaltig und umweltgerecht. Geschätzt sind Abfahrten im frischen Pulverschnee, doch beachten Sie bitte stets die mögliche Lawinengefahr. Lawinenlagebericht und Schneedeckenbericht



Blick vom Kehlstein zum Jenner
Blick vom Kehlstein zum Jenner
Erleben Sie Fitness in der Natur und nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf andere Pistenbenützer, Das richtige Verhalten zählt genauso wie die DSV Umweltregeln.

Hinweise zu der passenden Mindestausrüstung fürs Skibergsteigen finden sie hier

In unserem Programm finden Sie gut beschriebene Touren für Einsteiger mit nützlichen Tipps, wie eine Tour zu beginnen ist, was man beachten sollte und welche  Ausrüstung empfohlen wird.



Verdiente Pause nach dem Aufstieg
Verdiente Pause nach dem Aufstieg
Außerdem können Besucher in Berchtesgaden das kleine 1 x 1 des Skibergsteigens lernen. In vier Stunden vermitteln staatlich geprüfte Berg- und Skiführer im ersten Skitourenpark der Alpen die Grundlagen des Tourengehens.

Fortgeschrittene und Könner finden anspruchsvolle Touren, die Hunger auf mehr machen.

Beliebt ist das abendliche Tourengehen. Nach Betriebsschluss ist in einem von vier Skigebieten rund um Berchtesgaden eine Abfahrt ausgewiesen. Bitte halten Sie die Öffnungszeiten ein sodass die Pistenraupen pünktlich mit ihrer Arbeit beginnen können!

Hinweis für Skitourengeher / neu


Der Mitterkaserweg ist an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie im Zeitraum 15. bis 19. Februar und 29. März bis 01. April 2010 für aufsteigende Skifahrer (Tourengeher) von 09.30 bis 16.30 Uhr gesperrt.

Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße belegt werden.

Anordnung der Gemeinde Schönau a. Königssee
vom 10.02.2010, § 24 Abs. 2 und 6 Landesstraf- und Verordnungsgesetz