Sorglos in den Urlaub mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung
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Wenn es Ihnen einmal aus sog. "versicherten Gründen" (wie z.B. unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung, etc.) doch nicht möglich ist, Ihre Reise anzutreten, kann Sie die Reiserücktrittskosten-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung vor den finanziellen Folgen bewahren.
Denn oft verlangen die Vermieter in einem solchen Fall die Erstattung des Reisepreises oder eine entsprechende Stornogebühr. Diese wird dann durch die Reiserücktrittskosten-Versicherung abgedeckt.
Also schützt Sie die Reiserücktrittskosten-Versicherung vor dem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten. Die Reiserücktrittversicherung versichert Sie bis zum Zeitpunkt des Reiseantrittes.
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