Das Leberblümchen
Die ersten Frühlingsboten
Stück für Stück verschwindet der Schnee und Leberblümchen, Seidelbast und Schlüsselblumen recken ihre Köpfe aus der Erde und warten darauf bewundert zu werden. Auch erste Zugvögel sind bereits auf dem Rückweg zu ihren Sommerquartieren. Die zarten Blüten des Leberblümchens gelten als erste Frühlingsboten. Sie blühen oft schon im frühen März. Das Leberblümchen ist nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Deutschland besonders geschützt, das heißt: Es darf weder gepflückt noch ausgegraben werden!