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BGLT_Gesundheit_2017

Der Mensch im Mittelpunkt Gerade wenn man für drei oder vier Wochen Aufenthalt in einen Kurort reist, ist es wichtig, dass man sich dort gut aufgehoben fühlt, Ambiente und Angebot stimmen. So geht’s: Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag bei Ihrem Kostenträger (Kranken – oder Rentenversicherung) und fordern Sie Ihren Wunschort Bad Reichenhall an. Ihr Kurantrag wird geprüft. Die Genehmigung erteilt Ihr zuständiger Kostenträger. Stationäre Kur: Kostenträger bestimmt Ort, Zeit und Klinik/ Sanatorium. Volle Kostenübernahme mit Eigenbeteiligung laut Kostenträger. 28 Ambulante Kur: Freie Wahl von Ort, Unterkunft (Hotel, Ferien-wohnung, etc.), Kurarzt und Kureinrichtung. Zuschuss Ihres Kostenträgers für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Kurarzt: Keine Praxisgebühr Kosten für die Anwedung übernehmen die Krankenkassen. Zuzahlung von 10,- e pro Rezept und 10% der Kurmittelkosten sind selbst zu bezahlen. Unterkunft, Verpflegung und An-reise sind frei wähl- und buchbar. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken-kasse. Kuren ohne Antrag: Vorsorge ist besser als Nachsorge! Ihr Kurort bietet eine Fülle von Angeboten für alle, die Urlaub und Gesundheit sinnvoll binden möchten. Das geht ganz individuell und ohne Krankenkassen-Antrag. Man erholt sich, lässt sich umsorgen und verwöhnen, atmet tief durch. Die vielseitigen Angebote reichen von wohl- tuenden Thermenpauschalen bis hin zu drei-wöchigen Intensivkuren. Rezept im Kurort einlösen Sie können Rezepte für Heilbehandlungen wie beispielsweise Inhalationen, Physiotherapie, Massagen, etc. von Ihrem Hausarzt auch hier vor Ort einlösen. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wo löse ich das Rezept ein? Kurmittelhaus, Kurhotel, Gesundheitszentrum, Klinik, Sanatorium, Therme. Beratung: Patientenbeauftragter des Bayerischen Staats-ministeriums für Gesundheit und Pflege: Tel.: +49-89-540233-951 www.patientenportal.bayern.de Wege zur Kur regenerierend – präventiv – lebendig Kur- und Gesundheitskompetenz in der Alpenstadt


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